beA - Verlängerung der Kartenlaufzeit

Die Bundesnotarkammer (BNotK) verlängert die Vertragslaufzeit bereits ausgelieferter Karten für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Das beA darf zwar infolge einstweiliger Anordnungen des AGH Berlin vorläufig noch nicht starten (s. Presseerklärung der BRAK vom 29.09.2016) und deshalb können Mehr