Achtung - keine Containersignatur über das EGVP

Das beA ist bis auf weiteres offline. Bei einer alternativen Nutzung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) weist die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main darauf hin, dass das EGVP zwar grundsätzlich eine Containersignatur, also nur eine Signatur für Schriftsatz nebst Anlagen, zulässt. Allerdings ist hierbei die seit 01.01.2018 bestehende Rechtslage zu beachten. Gemäß § 4 Abs. 2 ERVV dürfen mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten Signatur übermittelt werden. Wer daher in gewohnter Weise Schriftsätze per EGVP und Containersignatur übermittelt, bewirkt keine rechtswirksame Zustellung. Es müssen deshalb alle Dokumente einzeln signiert werden. Alternativ können Schriftsatz und Anlagen in einer PDF-Datei zusammengefasst und mit der Signaturdatei per EGVP versendet werden.