Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ab 01.01.2023 nur noch online möglich

Die BRAK weist in ihrem Schreiben vom 08.11.2022 auf eine Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (AVB) hin, wonach ab dem 01.01.2023 der Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung zwingend elektronisch gestellt werden muss. Die bisherigen Papieranträge werden ab dem 01.01.2023 von der Deutschen Rentenversicherung Bund nicht mehr akzeptiert.

Das Schreiben der BRAK mit weiteren Hinweisen finden Sie hier