Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim BGH - Einleitung des Wahlverfahrens

Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Frau Bettina Limperg, hat in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Wahlausschusses für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof mit einem bei der Bundesrechtsanwaltskammer am 5. September eingegangenen Schreiben die Einleitung eines neuen Wahlverfahrens angekündigt.

Gemäß § 166 Abs. 2 Nr. 1 BRAO wird die Bundesrechtsanwaltskammer gebeten, der Präsidentin eine Vorschlagsliste mit Bewerberinnen und Bewerbern zu übermitteln, die dem Anforderungsprofil für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof entsprechen.

Sofern Sie Interesse an der Aufnahme in die Vorschlagsliste der Bundesrechtsanwaltskammer haben, richten Sie Ihre Bewerbung bitte an die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main unter der E-Mail-Adresse Schmidt-Bernhardt@rak-ffm.de bis zum 06.12.2023 unter Beifügung aussagekräftiger Unterlagen über den beruflichen Werdegang (Lebenslauf, Zeugnisse beider Staatsexamina, Schwerpunkte der bisherigen beruflichen Tätigkeit sowie ggf. Veröffentlichungslisten etc.).