Einbringen von Neuen psychoaktiven Substanzen (NpS) in JVA über gefälschte Verteidigerpost

Das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat hat uns über Berichte aus verschiedenen hessischen Justizvollzugsanstalten informiert, dass über gefälschte Verteidigerpost Drogen in die Anstalten gelangt seien. Dabei handele es sich um sogenannte "Neue psychoaktive Substanzen" (NpS), die auf Papier aufgebracht sind. Konsumiert werden diese Drogen in der Regel, indem kleine Stücke des Papiers in Zigarettentabak eingelegt geraucht werden. Es handele sich um unterschiedliche, ständig neu entwickelte und zum Teil lebensgefährliche Substanzen. Verteidigerpost darf nicht kontrolliert werden (§ 33 HStVollzG und die Parallelgesetze). Im Verdachtsfall werden die Justizvollzugsanstalten daher künftig vermehrt mit den im Absender benannten Kanzleien in Kontakt aufnehmen. Dies, um zu klären, ob aktuell an die Adressaten geschrieben wurde. Die Justizvollzugsanstalten sehen sich dazu veranlasst, weil die NpS teilweise zu extremen psychischen und/oder zu lebensgefährlichen körperlichen Reaktionen führen können.