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Petition zur Befreiung von Syndikusanwälten von der gesetzl. RentenV
Am 13.05.2014 ist beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Petition zur Befreiung der Syndikusanwälte von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht eingegangen. Gefordert wird, dass Syndikusanwälte auch weiterhin die Möglichkeit haben, in den Versorgungswerken der Rechtsanwälte versichert zu sein. Angeregt wird eine Klarstellung in der Bundesrechtsanwaltsordnung.
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