Internationale Kommunikation

Die Kommunikation zwischen der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und anderen Anwaltsorganisationen im Ausland ist eine wichtige Funktion im Dienste der Kolleginnen und Kollegen. Sie soll durch Austauschprogramme, gemeinsame Projekte und Vertiefungsveranstaltungen ausgebaut und erweitert werden. Strategische Gründe für eine solche notwendige Kammertätigkeit sind: 

Die Internationalisierung des Rechtsverkehrs aufgrund der Internationalisierung nicht nur der Wirtschaft, sondern auch des Personenverkehrs ist unbestritten. Sowohl auf der Ebene des materiellen Rechts, als auch auf der Ebene der formalen Rechtsdurchsetzung ist für die Anwaltschaft die Kenntnis ausländischen Rechtes zunehmend erforderlich oder die Zusammenarbeit mit einem ausländischen Kollegen notwendigerweise zu organisieren.

Diese internationale Zusammenarbeit ist für Großkanzleien mit ihrem bestehenden inneren internationalen Netzwerk kein Problem und wird von ihnen aufgrund eigener Stärke umfangreich genutzt. Kleinere Einheiten oder Einzelkämpfer haben – wie häufige Anfragen zum internationalen Rechtsverkehr zeigen – weitaus mehr Probleme solche Beziehungen ohne eigenes Netzwerk zu gestalten.

Auch ureigene Verwaltungsbelange der Rechtsanwaltskammer selbst erfordern die internationale Perspektive. Mit dem europäischen Computersystem IMI wird die Möglichkeit einer unmittelbaren Kommunikation der Kammern untereinander über Fragen der Niederlassung und grenzüberschreitenden Dienstleistung von ausländischen europäischen Rechtsanwälten geschaffen.

Darüber hinaus stehen Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet im besonderen Maße in einer Schnittstelle internationaler Entwicklungen. In unserem Kammerbezirk werden wesentlich mehr internationale Anforderungen an unsere Mitglieder herangetragen, als dies in anderen Kammerbezirken der Fall ist. Die Stadt Frankfurt am Main unterhält deshalb mit 16 internationalen Partnerstädten auf 4 Kontinenten Austauschvereinbarungen, in denen die wirtschaftlichen und sozialen Einrichtungen der jeweiligen Partnerstadt in einem umfangreichen bilateralen Austauschverhältnis stehen. 

An diesen Austauschverhältnissen wird die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main verstärkt teilnehmen. 

Im internationalen Wettbewerb positionieren sich alle Wirtschaftsmetropolen zunehmend für das jeweils eigene Rechtssystem. Es gilt in diesem Wettbewerb die Kompetenz der Rechtsanwaltschaft in Frankfurt am Main und im Rhein-Main-Gebiet international sichtbar zu machen. Im Rechtsberatungsbereich dürfte diese Kompetenz ebenso allumfassend sein, wie die der Solicitor in London. Es ist ein unmittelbares Anliegen unserer Mitglieder in diesem Wettbewerb nicht zu kurz zu treten. 

Im internationalen Bereich haben daher Kammern wie Barcelona, Paris, London, Lyon, etc. internationale Abteilungen aufgebaut, in denen außer einem ehrenamtlichen Stab von Kollegen auch Personalressourcen in erheblichem Umfang eingesetzt wurden. Alle diese ausländischen Kammern veranstalten viele internationale Symposien und Treffen. Die deutschen Kammern verhalten sich in diesem internationalen Wettbewerb noch sehr zurückhaltend.

Die EU fördert innerhalb ihrer Zuständigkeit diese Entwicklung mit gut dotierten Fördermaßnahmen, wie z. B. Leonardo Da Vinci Austausch- und Fortbildungsprogrammen. Diese Programme gelten auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Dazu müssen grenzüberschreitend zwischen Anwaltskammern Vereinbarungen über gemeinsame Veranstaltungen oder den Austausch von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten getroffen werden. Einen solchen Vertrag hat die Kammer Frankfurt am Main z. B. mit der Kammer Madrid unterzeichnet und führt entsprechende Praktika junger spanischer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Frankfurt durch. Auf der Ebene gemeinsamer Veranstaltungen sollen im Rahmen des Netzwerks der Fédération des Barreaux d’Europe (FBE) vermehrt europäische Kammern zusammenarbeiten, um entsprechende Europagelder zu erhalten. 

In Zukunft werden die Kammern, mit denen die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Kooperationsverträge abgeschlossen hat, im Rahmen ihrer Austauschvereinba-rungen den Mitgliedern der Vertragskammern die Einrichtungen und Serviceleistungen ihres Hauses in gleichem Maße anbieten, wie sie das gegenüber ihren eigenen Mitgliedern tun. In den Vereinbarungen z. B. mit den Kammern Lyon und Barcelona werden Bibliotheken und Räumlichkeiten für Gespräche und Verhandlungen zur Verfügung gestellt. Hier bietet die Kammer Frankfurt ihren Mitgliedern jederzeit Hilfe mit den entsprechenden Vertragskammern im Ausland an. Erste-Hilfe-Netze werden von befreundeten Kammern zu allen Rechtsgebieten erstellt, sodass Mitglieder unserer Kammer bei der Durchführung eines Mandates unterstützt werden.

Den eigenen Mitgliedern kann über solche Vereinbarungen aber nicht nur im Ausland geholfen werden, sondern sie sollen auch hier vor Ort über Entwicklungen im Ausland unterrichtet werden. Informationsveranstaltungen mit ausländischen Kolleginnen und Kollegen über die Rechtsentwicklungen im Ausland können für eigene Investitions- und Niederlassungsentscheidungen sehr erheblich sein. 

Die besondere internationale Bedeutung der Wirtschaftsregion Rhein-Main kommt auch durch die Position der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main in der World City Bar Leaders Organisation zum Ausdruck. In dieser Vereinigung kommen die Präsidenten der weltweit wirtschaftlich bedeutendsten Rechtsanwaltskammern alle 1 1/2 bis 2 Jahre an wechselnden Orten zusammen, um gemeinsam Rechtsprobleme zu erörtern. Der Frankfurter Rechtsanwaltskammer kam die Ehre zu, nach New York, Paris, Shanghai, London, Tokio und Montreal, diese Veranstaltung im Mai 2013 in Frankfurt am Main ausrichten zu dürfen.

Im engeren Bereich Europas vertritt die Fédération des Barreaux d'Europe (FBE), zu deren Gründungsmitgliedern unsere Kammer gehört, europaweit über 800.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Im Rahmen seiner halbjährlich stattfindenden Kongresse und der Arbeit in den Ausschüssen verfolgt der Verband das Ziel, die Zukunft der angeschlossenen Rechtsanwaltskammern und ihrer Mitglieder europaweit mitzugestalten.

Die gesamten internationalen Aktivitäten der Kammer verfolgen letztlich den Zweck, unseren Mitgliedern Zugang zu internationalen Wirtschaftsmärkten zu verschaffen, ihnen den Umgang mit fremdem Recht zu erläutern und vor allem deutsches Recht im europäischen und internationalen Bereich bekannt und die Vorzüge seiner Einführung und Anwendung deutlich zu machen.