REFOTRA-Bescheinigung - Europaweite Anerkennung von anwaltlichen Fortbildungen

Schon seit Jahren wird im Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (abgekürzt CCBE, Commission de Conseil des Barreaux européens) das Thema der Anerkennung von anwaltlichen Fortbildungsmaßnahmen diskutiert, die innerhalb der Grenzen der Europäischen Union, aber eben nicht im Heimatland stattfinden.

Auf Ebene der Europäischen Union werden Aktivitäten unternommen, um ein System zur Anerkennung der rechtlichen Fortbildung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten über die Grenzen der Europäischen Union hinaus zu schaffen. Hierzu wurde ein EU-finanziertes Gemeinschaftsprojekt, das Projekt REFOTRA (Recognition of foreign training activities for lawyers), der European Lawyers Foundation (ELF)und dem Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) gestartet. Am REFOTRA-Projekt nehmen von den Rechtsanwaltskammern aus Deutschland die Kammern München, Köln sowie Frankfurt am Main teil. Europaweit sind momentan Anwaltskammern aus Belgien, Irland, Italien und Polen beteiligt.

Im REFORTA-Projekt wurde zunächst ein Muster-Weiterbildungszertifikat entwickelt, das europaweit als Vorlage für eine Teilnahmebestätigung dienen soll. Sämtliche Informationen, die für die Fortbildungen in den verschiedenen europäischen Ländern erforderlich sind, sind dem Muster zu entnehmen. Dieses finden Sie hier.

Sollten Sie eine grenzüberschreitende Veranstaltung außerhalb Deutschlands und innerhalb Europas besuchen, die der Fort- und Weiterbildung dient, würden wir uns freuen, wenn Sie den Veranstalter bitten, den durch das Projekt REFOTRA zur Verfügung gestellten Musternachweis zu verwenden. Bei Interesse finden Sie weiterführende Informationen unter elf-fae.eu/refotra/.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen, Anregungen und Rückmeldungen zu grenzüberschreitenden Fortbildungen zur Verfügung.