Lehrgänge

Seit dem Inkrafttreten der Ausbildungsreform in Hessen im Jahre 2004 können am Anwaltsberuf interessierte Referendarinnen und Referendare insgesamt zwölf Monate ihrer Ausbildungszeit (neun Monate Pflichtstation und ergänzend drei Monate Wahlstation) bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt verbringen. Ebenso besteht die Möglichkeit bis zu drei der neun Monate bei einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband oder bei einer sonstigen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist, abzuleisten. Die Ausbildungspläne für die anwaltliche Pflichtstation sind auf der Homepage des Justizprüfungsamtes einzusehen.

Zu Beginn der neunmonatigen Anwaltsstation veranstaltet die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main einführende zweiwöchige Pflicht-Lehrgänge an allen Landgerichten ihres Kammerbezirks. Auch im Rahmen der Arbeitsrechtslehrgänge wird ein Unterrichtstag von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt übernommen.

Die Anwaltslehrgänge sowie der Anwaltstag in den Arbeitsrechtslehrgängen finden aktuell als Online‑Seminar statt.

Inhalt der Lehrgänge ist die exemplarische Darstellung der anwaltlichen Perspektive und Arbeitsweise anhand einzelner Schwerpunktthemen. Die materiellrechtlichen Grundlagen werden dabei vorausgesetzt. Der Einführungslehrgang soll für die anwaltliche Tätigkeit und das Berufsrecht sensibilisieren. Er dient in erster Linie der Vorbereitung auf den Rechtsanwaltsberuf. Daneben liegt sein Fokus aber auch auf der Vorbereitung auf die Anwaltsklausuren und die mündliche Prüfung. So wird der Bereich „Rechts- und Vertragsgestaltung“ als eines der typischen anwaltlichen Aufgabengebiete derzeit ausschließlich im Rahmen des anwaltlichen Lehrganges behandelt.

Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss des Online‑Lehrganges eine Teilnahmebescheinigung, die auch als Nachweis der Pflichtfortbildung zum anwaltlichen Berufsrecht im Sinne des § 43f BRAO dient.