Anwaltsausweis

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat einen bundeseinheitlichen Anwaltsausweis entwickelt. Er ist europaweit gültig, gibt Ihre Berufseigenschaft als Rechtsanwältin / Rechtsanwalt bzw. Syndikusrechtsanwältin/ Syndikusrechtsanwalt wieder und weist Sie als Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main aus.

Das Antragsformular für die Ausstellung des Anwaltsausweises erhalten Sie über den angegebenen Kontakt bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Dem Antrag muss ein Passfoto (5 x4 cm) und eine unterschriebene Kopie des Personalausweises beigefügt werden. 

Die Bearbeitungszeit kann bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen, da der Ausweis extern produziert wird. Für Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ist die Ausstellung des Ausweises kostenlos. 

Der Anwaltsausweis ist ab dem auf die Antragstellung folgenden Jahresende (31. Dezember) fünf Jahre gültig. Vor Ablauf der 5 Jahre erhalten Sie spätestens Mitte Dezember automatisch den neuen Ausweis.

Sofern Sie ein neues Passfoto auf Ihrem Ausweis wünschen, muss bis spätestens 31. Mai des Jahres, in dem der Ausweis abläuft, ein Antrag auf Erstellung eines neuen Ausweises gestellt werden, ansonsten erfolgt die Nachproduktion automatisch mit Ihrem alten Foto.