Kammer News

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Berichtigt der Unternehmer eine Rechnung für eine von ihm erbrachte Leistung, wirkt dies nunmehr auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück. Dies entschied der BFH entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung.

Die Grundsatzentscheidung des BFH vom 20.10.2016 (V R 26/15) ist von Bedeutung für Unternehmer, die trotz formaler...