Bildung eines Fachanwaltsausschusses für den Fachanwalt für Migrationsrecht

Die Änderung der Fachanwaltsordnung zur Einführung der neuen Fachanwaltschaft für Migrationsrecht tritt am 01.03.2016 in Kraft. Dementsprechend wird von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ein Fachausschuss für Migrationsrecht gebildet werden. Sofern Sie die Voraussetzungen für die Verleihung der Befugnis zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung nach Ihrer Einschätzung erfüllen und Interesse an der Mitarbeit im Fachausschuss haben, bitten wir Sie, Ihre Bewerbung z. Hd. von Frau Geschäftsführerin Wolf (wolf@rak-ffm.de) einzureichen.