2. e-Justice-Symposium - Fit für den elektronischen Rechtsverkehr

Ab dem 01.01.2016 werden alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über sichere elektronische Postfächer, die die BRAK einrichten wird, für Gerichte elektronisch erreichbar sein. Auch die Kommunikation innerhalb der Anwaltschaft soll über diesen sicheren Weg möglich sein. Ab 2018 sollen die deutschen Gerichte am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen. Spätestens ab 2022 muss die Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Justiz ausschließlich elektronisch geführt werden. Die Rechtsanwalts- und Notarkammern Frankfurt a.M. und Kassel sowie der Landesverband Hessen im Deutschen AnwaltVerein e.V. und das Hessische Ministerium der Justiz laden Sie daher gemeinsam ein zum

2. e-Justice Symposium - Fit für den Elektronischen Rechtsverkehr -

am Mittwoch 09. Juli 2014, 9.30 bis 16.30 Uhr

im Ausbildungscenter des Deutsches Anwaltsinstitut e. V. (DAI), Levi-Strauss-Allee 14, 63150 Heusenstamm.