Umfrage zur Evaulierung des § 1 Abs. 5 AStG und der BsGaV sowie der GAufzV

Das Bundeszentralamt für Steuern hat im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen zum Zwecke der Evaluierung von § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes (AStG) und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) eine Befragung gestartet.
In der Befragung werden die Kammermitglieder um eine Einschätzung der neuen Regelungen auf der Grundlage ihrer Erfahrungen gebeten. Genaue Fallzahlen werden nicht benötigt. Die Beantwortung der Fragen dauert etwa 25 bis 30 Minuten.
Um Teilnahme bis zum 31. Januar 2023 wird gebeten.

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