Mitteilung der Zertifizierungsstelle der BNotK zur Verlängerung der Möglichkeit zur Anmeldung am beA

Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer (BNotK) teilte mit, dass die Möglichkeit zur Anmeldung am beA und damit das Senden und Empfangen von Nachrichten für alle derzeit noch gültigen beA-Karten bis einschließlich 18.03.2023 möglich bleibt. Es konnte eine technische Lösung gefunden werden, das Authentifizierungszertifikat für eine Übergangszeit zu verlängern, auch wenn das Signaturzertifikat ab dem 01.01.2023 technisch nicht mehr unterstützt und damit ungültig wird. Dennoch wird gebeten, die neuen Karten unverzüglich im beA zu hinterlegen. Nur dadurch kann ausgeschlossen werden, dass nach Ablauf der Gültigkeit wiederum massenweise Rücksetzungen von Postfächern notwendig werden und dadurch den beA-Support belasten.

Die Information der Zertifizierungsstelle der BNotK finden Sie hier.

Zu beachten ist aber, dass die Verlängerung nur die Anmeldung am beA betrifft. Qualifizierte elektronische Signaturen mit Karten der ersten Generation können nicht über den 31.12.2022 hinaus angebracht werden. Die sicherheitstechnische Zulassung läuft am 31.12.2022 aus. Kolleginnen und Kollegen, die eine Signaturfunktion nutzen möchten, sind daher auf den Fensignaturservice der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer oder andere Wege zum Anbringen qualifizierter elektronischer Signaturen verwiesen worden.