Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt)

Die Bundessteuerberaterkammer teilte zum Jahreswechsel mit, dass am 01.01.2023 die Steuerberaterplattform und mit ihr das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an den Start gegangen ist. Das beSt richtet die Bundessteuerberaterkammer verpflichtend für jedes eingetragene Kammermitglied sowie für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften ein. Es entspricht als sicherer Übermittlungsweg der Steuerberater dem beA für Rechtsanwälte.
Seit der Inbetriebnahme des beSt ist auch die Kommunikation zwischen beA und beSt möglich. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die entsprechenden Einstellungen vorgenommen. Die Bundessteuerberaterkammer hat die Kommunikation zwischen beA und beSt mit den ihr bereits zur Verfügung stehenden Mitteln erfolgreich getestet.
Die Registrierung der beSt ist jetzt erst angelaufen. Derzeit sind noch nicht alle Steuerberaterinnen und Steuerberater registriert, sodass noch nicht alle Steuerberaterinnen und Steuerberater über ihr beSt erreichbar sind. Diejenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater adressieren möchten, können in der Adress-Suche im beA den Namen der Steuerberaterin oder des Steuerberaters eingeben. Sollte die Registrierung bereits erfolgt sein, wird das entsprechende Postfach angezeigt. Dass es sich um ein beSt handelt, ist an der EGVP-Rolle „egvp_best“ oder in der SAFE-ID, die mit „DE.BStBK“ beginnt, zu erkennen.