Pressemitteilungen

Bürgerinnen und Bürger, die einen Rechtsstreit vor einem deutschen Zivilgericht verloren haben, können sich freuen: Zumindest die Kosten des Rechtsstreits können sie künftig als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend machen. Möglich macht das ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs, in welchem die Münchener Richter ihre bisherige Rechtsprechung aufgeben, wonach die Kosten für einen...