Pflichtverteidiger

Die Rechtsanwaltskammer am Main stellt eine Pflichtverteidigerliste zur Verfügung, in die alle Mitglieder aufgenommen werden, die sich bereit erklärt haben, Pflichtverteidigungen zu übernehmen. 

Den Antrag auf Aufnahme in die Pflichtverteidigerliste finden Sie hier.

Die Liste umfasst darüber hinaus Fachanwaltsbezeichnungen und Fremdsprachenkenntnisse. Sie ist nach Landgerichtsbezirken unterteilt und steht über die Internetseiten der Rechtsanwaltskammer auch der Polizei und den Gerichten zur Verfügung.

Bitte treffen Sie im Feld Landgericht Ihre Wahl.


Sollten Sie in anderen Kammerbezirken auf der Suche nach einem Pflichtverteidiger sein, können Sie im Bundesweiten Anwaltsregister eine entsprechende Suchanfrage starten. Hierzu verweisen wir auf den verlinkten Hilfetext