Freie Hansestadt Bremen - aktiver beA-Nutzungszwang 2021 für die Fachgerichtsbarkeit

Die Freie Hansestadt Bremen macht von dem im Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs vorgesehenen Opt-In Gebrauch und führt für die Fachgerichtsbarkeit im Land Bremen die aktive Nutzungspflicht ein. Ab dem 01.01.2021 werden das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven und das Sozialgericht, das Verwaltungsgericht und das Finanzgericht Bremen sowie das Landesarbeitsgericht, das Landessozialgericht und das OVG Bremen nur noch elektronische Dokumente entgegennehmen.