Wichtige Hinweise zum beA-Kartentausch

Ist die Gültigkeit Ihrer beA-Karte am 8.9.2022 abgelaufen? Wie Sie Ihr beA-Postfach zurücksetzen müssen, erfahren Sie hier:

 

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat uns informiert, dass es derzeit im beA-Anwendersupport bei der Rücksetzung der Postfächer zu erheblichen Wartezeiten kommt.

Um allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bei der Rücksetzung und Neuregistrierung möglichst zügig Unterstützung leisten zu können, haben Wesroc und die BRAK bereits Maßnahmen zum Abbau des Rückstaus eingeleitet. Dazu gehören u.a. die Unterstützung des Supports bei der Rücksetzung der Postfächer und die Bearbeitung der Tickets durch das beA-Team der BRAK.

 Sofern Sie keinen Zugang mehr zu Ihrem beA haben, beachten Sie bitte folgendes:

 Ist die alte beA-Karte nicht mehr gültig, die neue beA-Karte aber noch nicht im beA hinterlegt, ist eine Zurücksetzung des Postfaches erforderlich, damit anschließend erneut eine Erstregistrierung mit der neuen beA-Karte durchgeführt werden kann. Achtung: Die Neuregistrierung erfordert die neue beA-Karte und die dazugehörige PIN. Liegen Karte und PIN noch nicht vor, sollte das Postfach noch nicht zurückgesetzt werden, weil dann etwaige andere Berechtigte ebenfalls keinen Zugriff mehr auf das Postfach haben!

 Liegen die neue beA-Karte und der zugehörige PIN-Brief vor, wenden die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich zur Vorbereitung der Rücksetzung bitte per E-Mail an den beA-Anwendersupport unter der folgenden Adresse: servicedesk@beasupport.de

 Die E-Mail muss die folgenden Angaben enthalten:

·         Die SAFE-ID des betroffenen Postfaches,

·         den vollen Namen, eine Rufnummer und ein Zeitfenster, in dem der Postfachinhaber persönlich für Rückfragen gut telefonisch erreichbar ist und

·         den Hinweis, ob der Postfachinhaber die Antwort auf seine Sicherheitsfrage kennt, die bei der Erstregistrierung vergeben wurde (Die Antwort selbst bitte NIEMALS per E-Mail übermitteln!).

 Sobald die Mail beim beA-Anwendersupport eigegangen ist, erhalten die Nutzerinnen und Nutzer eine automatische Bestätigung mit einer Ticketnummer.

Wichtig: Die Tickets werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Es ist nicht erforderlich, dass die Nutzerinnen und Nutzer sich mehrfach an den beA-Support, die Bundesrechtsanwaltskammer, die Rechtsanwaltskammern oder die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer wenden und auf die Dringlichkeit der Bearbeitung hinweisen. Bei jeder erneuten Anfrage wird ein neues Ticket vergeben, was die Bearbeitungszeit für alle Nutzerinnen und Nutzer verlängert.