Allgemeines

Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ist zuständig für die Zulassung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Aktuell beträgt die Zahl der im Kammerbezirk zugelassenen Kolleginnen und Kollegen über 19.000. Die Rechtsanwaltskammer ist auch zuständig für die Zulassung von Rechtsanwaltsgesellschaften und für die Aufnahme europäischer und außereuropäischer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihren Beruf im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ausüben. 

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bzw. die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main muss unter Verwendung von Formularen beantragt werden, die bei der Rechtsanwaltskammer angefordert oder online abgerufen werden können. Dem Antragsformular und den dazugehörigen Hinweisen entnehmen Sie, welche Anlagen dem Antrag beigefügt werden müssen. Zum Antrag gehört auch der jeweilige Fragebogen, der wahrheitsgemäß zu beantworten ist.