Erinnerung – Umfrage zur Terminsgebühr nach Nr. 1010 VV RVG

Der Ausschuss Rechtsanwaltsvergütung der Bundesrechtsanwaltskammer setzt sich für Nachbesserungen und eine entsprechende Umformulierung der Terminsgebühr nach Nr. 1010 VV RVG ein. Nach aktuellem Stand fällt diese Gebühr bereits allein aufgrund der Formulierung der Nr. 1010 VV RVG in der Regel trotz erheblichen Aufwandes nicht an. Um gegenüber dem BMJV das Nachbesserungsverlangen fundiert begründen zu können, sind entsprechende Erfahrungsberichte erforderlich.

Die Bundesrechtsanwaltskammer bittet daher alle Kolleginnen und Kollegen, nachfolgende Fragen zu beantworten: Bitte lassen Sie der Bundesrechtsanwaltskammer den ausgefüllten Fragebogen bis spätestens 15. August 2016 zukommen.

- Wie viele gerichtliche Termine inklusive Ortsterminen finden bei Ihnen durchschnittlich in einem Verfahren statt?

- In welchen Fachgebieten finden bei Ihnen drei oder mehr Termine statt?

- Wie lange dauern durchschnittlich Ihre gerichtlichen Termine

-       einschließlich Wartezeit?

-       einschließlich Warte- und Vorbereitungszeiten? 

Weiterhin haben die Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern anlässlich ihrer 71. Tagung festgestellt, dass es regelmäßig zu Verzögerungen im Bereich der Kostenfestsetzung in sozialgerichtlichen Verfahren kommt. Um ggf. eine Gesetzesänderung vorschlagen zu können, bittet die Bundesrechtsanwaltskammer um die Übersendung entsprechender Fälle.

Kontakt für beide Anfragen:
Bundesrechtsanwaltskammer
Frau Franke
Littenstraße 9
10179 Berlin
Fax: 030/284939-11
E-Mail: franke@brak.de