Elektronischer Austausch von Schriftstücken mit dem EuGH

Die BRAK hat mitgeteilt, dass der Austausch von Verfahrensschriftstücken mit dem EuGH und dem Gericht ab dem 01.12.2018 nur noch über e-Curia stattfinden wird. Kläger, Beklagte und Streithelfer sind dann verpflichtet, für jegliche Art von Verfahren Schriftstücke elektronisch einzureichen. Ausnahmen sind im Hinblick auf die Wahrung des Zugangs zum Recht allerdings vorgesehen, wenn e-Curia aus technischen Gründen nicht genutzt werden kann oder Prozesskostenhilfe von einer nicht anwaltlich vertretenen Person beantragt wird. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des EuGH.