beA – Postfachzugriff des amtlich bestellten Vertreters

Die BRAK hat mitgeteilt, dass aus technischen Gründen Vertreter derzeit keinen Einblick in die Nachrichtenübersicht des Vertretenen erhalten, wenn dieser seine Erstregistrierung am Postfach noch nicht vorgenommen hat. Die BRAK empfiehlt daher Vertretenen dringend die Erstregistrierung des beA-Postfachs und hat gleichzeitig die Firma Atos beauftragt zu ermöglichen, dass der Vertreter auch im Falle der nicht erfolgten Erstregistrierung des Vertretenen Zugriff auf die Nachrichtenübersicht des Vertretenen erhält. Bis zur Lösung dieses Problems sollte der Vertreter Gerichte und Kollegen darauf hinweisen und bitten, Zusendungen sowie Zustellungen an ihn direkt vorzunehmen. Sobald der Zugriff auch ohne Erstregistrierung des Vertretenen möglich ist, wird die BRAK in Ihrem Newsletter und auf Ihrer Internetseite darüber informieren.