Einbeziehung der Anwaltschaft in den Antragsprozess zur Überbrückungshilfe

Das BMWI beabsichtigt, die Anwaltschaft in den Antragsprozess zur Überbrückungshilfe einzubeziehen und arbeitet jetzt an einer technischen Lösung. Sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen, wird die BRAK umgehend darüber informieren und ggf. auch eine Pressemitteilung veröffentlichen. Diese Informationen werden auch auf der Homepage der BRAK https://brak.de/die-brak/coronavirus/ eingestellt werden.