Sicherheit im Antragsverfahren der Corona-Hilfen

Sicher haben Sie der Presse entnommen, dass Betrugsfälle im Zusammenhang mit der Beantragung von Corona-Hilfen aufgetreten sind. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat deshalb gemeinsam mit den Berufsorganisationen Maßnahmen diskutiert, um Betrugsfälle künftig möglichst zu verhindern. Die BRAK teilt hierzu folgendes mit:
"Als ersten Schritt wurden diejenigen sogenannten antragstellenden Dritten, die in den Berufsverzeichnissen keine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, per Einschreiben angeschrieben, ihre Identität durch Eingabe eines Codes zu bestätigen. Erst dann wird die Anmeldung weiter möglich sein. Wir haben darüber hinaus die technische Möglichkeit geschaffen, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die für ihre Mandanten Corona-Hilfen beantragen möchten, sich am System einmalig mit ihrer beA-Karte registrieren und auch künftig die beA-Karte für weitere Anmeldungen nutzen können. Dann entfällt die Notwendigkeit, bei fehlender E-Mail-Adresse den per Einschreiben übersandten Code einzugeben. Dieses Verfahren stellt im Übrigen ein sichereres Verfahren dar und sollte daher unbedingt von den Kolleginnen und Kollegen genutzt werden. Zur Verbesserung der Datenqualität wurde außerdem seit Mitte April 2021 ein elektronischer Datenabgleich mit der Finanzverwaltung eingeführt. Damit erfolgt nun bei Antragstellung ein Abgleich der vom Antragsteller angegebenen IBAN mit den beim Finanzamt hinterlegten Daten. Auch dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, Betrugsversuche schon bei Antragstellung zu erkennen. Voraussetzung für den elektronischen Datenabgleich ist bei Antragstellung die Angabe der Steuernummer im vereinheitlichten Bundesschema. Dazu ist eine Ausfüllhilfe auf der ELSTER-Website https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=wo_ist_meine_steuernummer hinterlegt."