- Sie befinden sich hier:
- Aktuelles & Internationales
- Aktuelles
- Kammer News
- Detailansicht
Digitalisierung des A1-Verfahrens für Selbständige
Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. weist in einer Pressemitteilung vom 16.12.2021 darauf hin, dass das sogenannte "A1-Verfahren" für Selbständige ab dem 01.01.2022 digitalisiert wird. Die Ausstellung einer A1-Bescheinigung ist zu beantragen, wenn die selbständige Erwerbstätigkeit vorübergehend im europäischen Ausland, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich ausgeübt wird. Die A1-Bescheinigung dokumentiert, dass für die Zeit der vorübergehenden Auslandstätigkeit das deutsche Sozialversicherungsrecht weiterhin Anwendung findet, so dass insoweit keine Änderungen insbesondere bei der Entrichtung von Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen eintreten. Die bisherige Antragstellung mit Papiervordrucken wird durch das elektronische Verfahren vollständig abgelöst. Der Antrag kann künftig nur noch über das Portal "sv.net" gestellt werden.
Archiv
- 2024
- 2023
- 2022
- 2021
- 2020
- 2019
- 2018
- 2017
- 2016
- 2015
- 2014
- 2013
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069/170098-01
Fax: 069/170098-50
E-Mail: info@rak-ffm.de
Kontaktformular
Teilen Sie uns Ihr Anliegen über das Formular mit.
Schnellzugriff