Digitalisierung des A1-Verfahrens für Selbständige

Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. weist in einer Pressemitteilung vom 16.12.2021 darauf hin, dass das sogenannte "A1-Verfahren" für Selbständige ab dem 01.01.2022 digitalisiert wird. Die Ausstellung einer A1-Bescheinigung ist zu beantragen, wenn die selbständige Erwerbstätigkeit vorübergehend im europäischen Ausland, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich ausgeübt wird. Die A1-Bescheinigung dokumentiert, dass für die Zeit der vorübergehenden Auslandstätigkeit das deutsche Sozialversicherungsrecht weiterhin Anwendung findet, so dass insoweit keine Änderungen insbesondere bei der Entrichtung von Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen eintreten. Die bisherige Antragstellung mit Papiervordrucken wird durch das elektronische Verfahren vollständig abgelöst. Der Antrag kann künftig nur noch über das Portal "sv.net" gestellt werden.