Umfrage zur Evaluierung des § 1 Abs. 5 AStG und der BsGaV sowie der GAufzV

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Frist zur Teilnahme an der Online-Befragung des Bundeszentralamts für Steuern zum Zwecke der Evaluierung des § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung bis zum 28.02.2023 verlängert.

Die Beantwortung der Fragen dauert ca. 25 - 30 Minuten.

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