Rechtsanwaltskammer fordert Gesetz für Syndikusanwälte

Einstimmiges Votum der Kammerversammlung / Dr. Heike Stintzing in

den Kammervorstand gewählt

Die Reihen waren dicht besetzt bei der diesjährigen Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Frankfurt, vor allem die Syndikusanwälte waren in großer Zahl vertreten. Hintergrund sind die drei Urteile des Bundessozialgerichts vom April diesen Jahres, die den Syndikusanwälten (zukünftig) für ihre Tätigkeit im Unternehmen den Zugang zum Versorgungswerk der Anwaltschaft verwehren, obwohl sie als Rechtsanwälte dort Pflichtmitglieder sind. Dazu hat die Frankfurter Rechtsanwaltskammer einstimmig ein Votum beschlossen, das eine gesetzliche Regelung im Berufsrecht fordert (Wortlaut: siehe unten).

Etwa ein Drittel aller gut 18.000 Mitglieder der Frankfurter Rechtsanwaltskammer arbeiten auch als Syndikusanwälte. Ein Syndikus ist ein zugelassener Rechtsanwalt, der eine eigene Kanzlei unterhält oder in einer Kanzlei tätig ist, aber zugleich bei einem Unternehmen oder einer anderen „nichtanwaltlichen“ Institution angestellt ist. Fallen die Träger der Versorgungsanwartschaften je nach Tätigkeit auseinander, schränkt dies die bisher freie Berufswahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte schon im Hinblick auf die Versorgungsbiografie erheblich ein.

Votumstext:
Im Interesse der Einheit der Anwaltschaft möge sich der Vorstand, insbesondere bei der BRAK, dafür einsetzen, dass eine gesetzliche Regelung im Berufsrecht getroffen wird, die klarstellt, dass die Tätigkeit von Syndikusanwälten in ihren jeweiligen Unternehmen eine anwaltliche Tätigkeit ist. Der Vorstand wird sich ferner dafür einsetzen, dass Kolleginnen und Kollegen weiterhin die Möglichkeit haben, für jedwede Anwaltstä- tigkeit Beiträge statt in die gesetzliche Rentenversicherung in ein anwaltliches Versorgungswerk zu entrichten, auch wenn sie diese anwaltliche Arbeit in einem Anstellungsverhältnis bei anwaltlichen oder nicht anwaltlichen Arbeitgebern leisten.

Die Versammlung wählte im Übrigen Dr. Heike Stintzing neu in den Vorstand der Kammer. Sie wird zukünftig insbesondere im Bereich der Zulassungen tätig sein. Dem Vorstand gehören 37 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Frau Dr. Stintzing ist Rechtsanwältin in Glashütten und Syndikusanwältin beim EnergieUnternehmen Süwag.


Die Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, der alle im Kammerbezirk ansässigen Anwälte angehören. Die Kammer ist unter anderem zuständig für die Zulassung von Anwälten und die Zertifizierung von Fachanwälten. Der Kammerbezirk reicht von Wiesbaden im Westen bis zur bayerischen Landesgrenze im Osten, von der südlichen Landesgrenze im Süden bis zur Region Gießen im Norden. Mit über 18000 Rechtsanwälten ist die Kammer die – nach München – zweitgrößte Deutschlands.

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