Bürgersprechstunde

Mittwochs von 11.00 – 12.00 Uhr - Die Bürgersprechstunde findet bis auf Weiteres coronabedingt nicht statt.

Nach vorheriger Terminsvereinbarung können sich Bürgerinnen und Bürger bei Schwierigkeiten mit ihrer Rechtsanwältin oder ihrem Rechtsanwalt über die Möglichkeiten der Rechtsanwaltskammer, insbesondere den Gang und Verlauf eines beabsichtigten Beschwerde- oder Gebührenvermittlungsverfahrens informieren.

Sie können Erkundigungen über die einzuhaltenden Berufspflichten einholen und sich die verschiedenen Vermittlungsmöglichkeiten erläutern lassen.

Der Bürger erhält allerdings keinen Rechtsrat !

Einen Rechtsrat kann nur ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin erteilen.