Fortbildungsprüfung Fachwirt
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main führt die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Rechtfachwirtin/ zum Geprüften Rechtsfachwirt und zur Notarfachwirtin/ zum Notarfachwirt durch. Die Prüfung richtet sich an alle Mitarbeitenden, die nach mindestens 2-jähriger Berufstätigkeit als Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r in einer Kanzlei ihr nunmehr vertieftes Wissen in diesem Bereich beweisen möchten.
In den nächsten Jahren werden die Fachwirtprüfungen durch die Prüfungen zum/ zur Geprüften Berufsspezialisten und zum Bachelor Professional ersetzt (§ 53a BBiG). Für die Fortbildungsprüfungen für den Notarbereich liegen die Verordnungen bereits vor (Geprüfter Berufsspezialist Notariat und Bachelor Professional im Notariat), für den Rechtsanwaltsbereich werden die Verordnungen frühestens in der ersten Jahreshälfte 2026 folgen.
Die Rechts- und Notarfachwirtprüfung wird daher im Sommer 2026 zum letzten Mal stattfinden. Die konkreten Prüfungstermine finden Sie untenstehend.
Nur, wer sich bis zum 15.03.2026 anmeldet, kann noch an einer Fachwirtprüfung der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main teilnehmen und einen Fachwirtabschluss erwerben.
Bei Fragen zu den neuen Fortbildungsprüfungen für den Notarbereich wenden Sie sich bitte an die Notarkammer Frankfurt am Main (info@notarkammer-ffm.de).
Konkrete Informationen zu den Fortbildungsprüfungen im Rechtsanwaltsbereich sind noch nicht bekannt. Sobald feststeht, welche Prüfungen in diesem Bereich angeboten werden, werden wir über unsere Website und in Kammer Aktuell informieren.
Die Anmeldung zur letzten Fachwirtprüfung erfolgt über unser Anmeldeformular. Die Prüfungsgebühr beträgt 300,00 €.
Prüfungstermine
Die schriftlichen Abschlussprüfungen finden statt am:
Dienstag, den 16.06.2026,
Mittwoch, den 17.06.2026 und
Freitag, den 19.06.2026
Die Anmeldung ist ab 15. Januar 2026 möglich. Bitte fügen Sie alle im Anmeldeformular genannten Unterlagen bei. Anmeldeschluss für die Fachwirtprüfung 2026: 15.03.2026 (Bitte verwenden Sie unser Anmeldeformular und senden Sie uns dieses ausschließlich per E-Mail an: henn@rak-ffm.de)
Bei Fragen zur Prüfung steht Ihnen die Ausbildungsabteilung gerne zur Verfügung.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Prüfungstagen finden Sie hier
Vorbereitende Lehrgänge werden u.a. von der HERA Fortbildungs GmbH durchgeführt.
„Aufstiegsprämie“
Das Land Hessen honoriert erfolgreiche Fortbildungen mit einer „Aufstiegsprämie“ in Höhe von 3.500 Euro. Mit der Prämie soll ein finanzieller Anreiz dafür geschaffen werden, dass sich Fachkräfte zu einer beruflichen Aufstiegsqualifizierung entschließen und damit die eigene Qualifikation stärken. Gleichzeitig wird die berufliche Bildung noch attraktiver.
Seit 2019 wird die Prämie für alle öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen gewährt, die im BBiG geregelt sind und dem Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) auf Niveau 6 (entspricht dem Bachelorabschluss der Hochschulen) oder auf Niveau 7 (entspricht dem Masterabschluss der Hochschulen) zugeordnet sind. Weitere Voraussetzung ist, dass die Fortbildungsprüfung vor der zuständigen Stelle abgelegt und ein entsprechendes Prüfungszeugnis ausgestellt wurde. Zudem muss der Hauptwohnsitz oder der Beschäftigungsort des Antragstellers zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hessen liegen. Ein entsprechender Antrag ist innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Datum des Prüfungszeugnisses zu stellen. Die Abwicklung erfolgt über den Hessischen Industrie und Handelskammertag (HIHK). Die „Aufstiegsprämie“ kann nur online beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Im Gegensatz zur Fortbildung zum Notarfachwirt sind nur Prüfungen zur/zum „Geprüfte/n Rechtsfachwirtin/ Rechtsfachwirt“ bundesweit einheitlich geregelt und dem Deutschen Qualifikationsrahmen Niveau 6 zugeordnet, sodass die Aufstiegsprämie nur für diesen Fortbildungsgang beantragt werden kann.