Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ist zuständig für die Zulassung von Rechtsanwältinnen bzw. Syndikusrechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bzw. Syndikusrechtsanwälten, die ihren Beruf im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ausüben. Die Zulassung muss unter Verwendung von Formularen beantragt werden, die auf unserer Webseite abgerufen werden können. Für die Bearbeitung der Anträge ist eine Verwaltungsgebühr zu entrichten, deren jeweilige Höhe der aktuellen Beitragsordnung zu entnehmen ist. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird wirksam mit der Aushändigung der Zulassungsurkunde. Diese erfolgt im Rahmen der Vereidigung, die in aller Regel wöchentlich in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main stattfindet und von einem Vorstandsmitglied durchgeführt wird. Erst nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der jeweiligen Berufsbezeichnung ausgeübt werden.

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei bestehender Syndikuszulassung

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