Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist ein sicheres System zur elektronischen Kommunikation zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).
Nach § 31a Abs. 6 BRAO ist jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt seit dem 01.01.2018 zur passiven Nutzung verpflichtet. Dies bedeutet, dass die für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten und Zustellungen über das besondere elektronische Anwaltspostfach zur Kenntnis zu nehmen sind.
Die Pflicht, aktiv am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen und den Gerichten nur noch auf elektronischem Wege Dokumente zuzusenden, gilt spätestens ab dem 01.01.2022. Im Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV-FördG) befindet sich eine Option für die Länder, den Zeitpunkt der aktiven Nutzungspflicht ganz oder teilweise auf den 01.01.2020 oder 01.01.2021 vorzuziehen (Art. 24 Abs. 2). Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internetseiten der BRAK.
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Eine ausführliche Anleitung und weitere Informationen rund um das besondere elektronische Anwaltspostfach finden Sie auf der Internetseite https://bea.brak.de/.
Seit dem 02.06.2020 ist das beA-Service Desk, die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das beA, unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Telefon: 030-21787017
E-Mail: servicedesk@beasupport.de
Service-Portal: portal.beasupport.de
Die Rechtsanwaltskammer weist auf den Supportwegweiser der BRAK hin, da eine Auswertung von Serviceanfragen in der Vergangenheit gezeigt hat, dass häufig der falsche Ansprechpartner adressiert wird.
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