Anwaltsgericht

Aufgaben des Anwaltsgerichts sind u.a. die gerichtliche Nachprüfung von berufsrechtlichen Entscheidungen des Kammervorstands und die Ahndung anwaltlicher Pflichtverletzungen im Rahmen der Berufsausübung. Die anwaltsgerichtlichen Maßnahmen sind in § 114 Abs. 1 BRAO und das anwaltliche Verfahren ist in den §§ 116 ff. BRAO geregelt. Das Anwaltsgericht ist ein staatliches Gericht. Die Rechtsanwaltskammer unterhält die Geschäftsstelle des für ihren Bezirk eingerichteten Anwaltsgerichts. 

Zu Mitgliedern des Anwaltsgerichts können nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ernannt werden, die der Rechtsanwaltskammer angehören, für deren Bezirk das Anwaltsgericht gebildet ist (§ 94 Abs. 1 BRAO). Die Mitglieder des Anwaltsgerichts sind ehrenamtliche Richter (§ 95 Abs. 1 Satz 1 BRAO).  

Im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main sind vier Kammern gebildet, die mit jeweils drei Mitgliedern besetzt sind.

I. Kammer:

Zuständig für die Buchstaben A-E:

  • RAin Martina Philippi, Frankfurt am Main
  • RAuN Dr. Joachim Protsch (Vorsitzender), Frankfurt am Main
  • RAuN Niels Wildberger, Frankfurt am Main

II. Kammer:

Zuständig für die Buchstaben I-Kr:

  • RAin Marion Bachmann-Borsalino, Frankfurt am Main
  • RA Dr. Thomas Heil, Frankfurt am Main
  • RA Heinz-Bernd Kaiser (Vorsitzender), Frankfurt am Main

III. Kammer

Zuständig für die Buchstaben F, Ks-R:

  • RA Ulrich Heinz, Frankfurt am Main
  • RA Alois Simrock, Offenbach
  • RAin Yvonne Steinkamp-Deetjen (Vorsitzende), Frankfurt am Main

IV. Kammer:

Zuständig für die Buchstaben G, H, S-Z:

  • RA Dr. Tim Becker, Darmstadt
  • RAin Doris Hoferichter, Frankfurt am Main
  • RA Dr. Uwe Schulz (Vorsitzender), Bad Homburg

Geschäftsführender Vorsitzender ist RAuN Dr. Joachim Protsch, Frankfurt am Main.