Fortbildungsprüfung Fachwirt
Nach mindestens 2-jähriger Berufstätigkeit als Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r in einer Kanzlei besteht die Möglichkeit, an einer Fortbildungsprüfung zur/zum Geprüften Rechtsfachwirt/in bzw. zur/zum Notarfachwirt/in teilzunehmen.
Fachwirte managen das nicht anwaltliche Aufgabenfeld einer Rechtsanwaltskanzlei oder eines Notariats und leisten qualifizierte Sachbearbeitung im anwaltlichen oder notariellen Aufgabenfeld. Sie bearbeiten weitgehend selbständig Zwangsvollstreckungen und andere standardisierte Mandate, sind Ansprechpartner im Ausbildungsbereich und koordinieren den Personaleinsatz bzw. übernehmen als Notarfachwirte Sach- und Führungsaufgaben im Notariat.
Ende August 2001 ist eine bundeseinheitliche Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin" (BGBl. I S. 2250) in Kraft getreten, die zuletzt durch Art. 19 der Verordnung vom 09.12.2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist. Mit der Verordnung ist es gelungen, einen bundesweit anerkannten Fortbildungsabschluss zu schaffen.
Eine bundeseinheitliche Verordnung für die Qualifikation zum/zur Notarfachwirt/in gibt es nicht. Dennoch hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Lehrinhalte und das Prüfungsverfahren der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin" angepasst.
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main führt regelmäßig im Abstand von 18 bis 24 Monaten Fortbildungsprüfungen durch. Die Anmeldung erfolgt über ein Anmeldeformular. Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit 300,00 €.
Prüfungstermine
Die schriftlichen Abschlussprüfungen finden statt am:
Montag, den 17.02.2025,
Dienstag, den 18.02.2025 und
Donnerstag, den 20.02.2025
Anmeldeschluss für die Fachwirtprüfung 2025: 01.11.2024 (Bitte verwenden Sie unser Anmeldeformular und senden Sie uns dieses ausschließlich per E-Mail an: henn@rak-ffm.de)
Detaillierte Informationen zur Prüfung finden Sie auch hier.
Bei Fragen zur Prüfung steht Ihnen die Ausbildungsabteilung gerne zur Verfügung.
Vorbereitende Lehrgänge werden u.a. von der HERA Fortbildungs GmbH durchgeführt.
„Aufstiegsprämie“
Das Land Hessen honoriert erfolgreiche Fortbildungen mit einer „Aufstiegsprämie“ in Höhe von 3.500 Euro. Mit der Prämie soll ein finanzieller Anreiz dafür geschaffen werden, dass sich Fachkräfte zu einer beruflichen Aufstiegsqualifizierung entschließen und damit die eigene Qualifikation stärken. Gleichzeitig wird die berufliche Bildung noch attraktiver.
Seit 2019 wird die Prämie für alle öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen gewährt, die im BBiG geregelt sind und dem Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) auf Niveau 6 (entspricht dem Bachelorabschluss der Hochschulen) oder auf Niveau 7 (entspricht dem Masterabschluss der Hochschulen) zugeordnet sind. Weitere Voraussetzung ist, dass die Fortbildungsprüfung vor der zuständigen Stelle abgelegt und ein entsprechendes Prüfungszeugnis ausgestellt wurde. Zudem muss der Hauptwohnsitz oder der Beschäftigungsort des Antragstellers zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hessen liegen. Ein entsprechender Antrag ist innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Datum des Prüfungszeugnisses zu stellen. Die Abwicklung erfolgt über den Hessischen Industrie und Handelskammertag (HIHK). Die „Aufstiegsprämie“ kann nur online beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Im Gegensatz zur Fortbildung zum Notarfachwirt sind nur Prüfungen zur/zum „Geprüfte/n Rechtsfachwirtin/ Rechtsfachwirt“ bundesweit einheitlich geregelt und dem Deutschen Qualifikationsrahmen Niveau 6 zugeordnet, sodass die Aufstiegsprämie nur für diesen Fortbildungsgang beantragt werden kann.