Fortbildungsprüfung Fachwirt

Nach mindestens 2-jähriger Berufstätigkeit als Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r in einer Kanzlei besteht die Möglichkeit, an einer Fortbildungsprüfung zur/zum Geprüften Rechtsfachwirt/in bzw. zur/zum Notarfachwirt/in teilzunehmen.

Fachwirte managen das nicht anwaltliche Aufgabenfeld einer Rechtsanwaltskanzlei oder eines Notariats und leisten qualifizierte Sachbearbeitung im anwaltlichen oder notariellen Aufgabenfeld. Sie bearbeiten weitgehend selbständig Zwangsvollstreckungen und andere standardisierte Mandate, sind Ansprechpartner im Ausbildungsbereich und koordinieren den Personaleinsatz bzw. übernehmen als Notarfachwirte Sach- und Führungsaufgaben im Notariat.

Ende August 2001 ist eine bundeseinheitliche Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin" (BGBl. I S. 2250) in Kraft getreten, die zuletzt durch Art. 19 der Verordnung vom 09.12.2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist. Mit der Verordnung ist es gelungen, einen bundesweit anerkannten Fortbildungsabschluss zu schaffen.

Eine bundeseinheitliche Verordnung für die Qualifikation zum/zur Notarfachwirt/in gibt es nicht. Dennoch hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Lehrinhalte und das Prüfungsverfahren der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin" angepasst.

Wenn Sie sich zur Prüfung anmelden möchten nutzen Sie bitte unser Anmeldeformular.

 

Anmeldegebühr: 300,00 €

Den Anmeldezeitraum sowie den Prüfungstermin werden wir zu gegebener Zeit hier veröffentlichen.

 

Bei Fragen zur Prüfung steht Ihnen die Ausbildungsabteilung gerne zur Verfügung.  

Vorbereitende Lehrgänge werden u.a. von der HERA Fortbildungs GmbH durchgeführt. 

 

 

„Aufstiegsprämie“ für „Geprüfte Rechtsfachwirte“

 Das Land Hessen honoriert seit dem Jahr 2018 erfolgreiche Fortbildungen mit einer „Aufstiegsprämie“ in Höhe von 1.000 Euro. Mit der Prämie soll ein finanzieller Anreiz dafür geschaffen werden, dass sich Fachkräfte zu einer beruflichen Aufstiegsqualifizierung entschließen und damit die eigene Qualifikation stärken. Gleichzeitig wird die berufliche Bildung noch attraktiver.

Seit 2019 wird die Prämie nunmehr für alle öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen gewährt, die im BBiG geregelt sind und dem Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) auf Niveau 6 (entspricht dem Bachelorabschluss der Hochschulen) oder auf Niveau 7 (entspricht dem Masterabschluss der Hochschulen) zugeordnet sind. Weitere Voraussetzung ist, dass die Fortbildungsprüfung vor der zuständigen Stelle abgelegt und ein entsprechendes Prüfungszeugnis ausgestellt wurde. Zudem muss der Hauptwohnsitz oder der Beschäftigungsort des Antragstellers zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hessen liegen. Ein entsprechender Antrag ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Datum des Prüfungszeugnisses zu stellen. Die Abwicklung erfolgt über den Hessischen Industrie und Handelskammertag (HIHK). Die „Aufstiegsprämie“ kann nur online unter http://www.hihk.de beantragt werden.

Im Gegensatz zur Fortbildung zum Notarfachwirt sind nur Prüfungen zur/zum „Geprüfte/n Rechtsfachwirtin/ Rechtsfachwirt“ bundesweit einheitlich geregelt und dem DQR Niveau 6 zugeordnet (s. www.dqr.de), sodass die Aufstiegsprämie nur für diesen Fortbildungsgang beantragt werden kann.