Kammer News

Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main informiert ihre Mitglieder auf ihren Internetseiten fortlaufend über aktuelle für die Berufsausübung relevante Themen oder Veranstaltungen über die „Kammer News“.

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Ein Rechtsanwalt verstößt nicht zwingend gegen das Verbot der Werbung um Praxis (§ 43b BRAO), wenn er einen potentiellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs (hier: Inanspruchnahme als Kommanditist einer Fondsgesellschaft auf Rückzahlung von Ausschüttungen) persönlich anschreibt und seine Dienste anbietet.