Kostenfreier Online-Vortrag zur Geldwäscheprävention für Rechtsanwälte

Am 26. Juni 2017 ist die Novelle des Geldwäschegesetzes (GWG) in Kraft getreten. Rechtsanwälte sind Verpflichtete nach dem GWG, soweit sie für ihre Mandanten an der Planung und Durchführung bestimmter Geschäfte mitwirken. Das Deutsche Anwaltsinstitut e.V. bietet einen kostenfreien Online-Vortrag (2,5 Stunden) an, der über die neue Rechtslage informiert: https://www.anwaltsinstitut.de/gwg.

Sie finden den Vortrag auch auf unserer Homepage unter https://www.rak-ffm.de/mitglieder/geldwaesche