Nutzung elektronisches Postfach eNachrichten (ehem. EGVP) am Amtsgericht Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main teilte uns mit Schreiben vom 05.05.2020 nachfolgendes mit:

Zur Verschlankung der Geschäftsprozesse der Zivilprozessabteilungen erfolgt der Postausgang des Amtsgerichtes Frankfurt am Main – Innenstadt – künftig über das Programm eNachricht. Die über beA eingereichten Schriftstücke, die keiner förmlichen Zustellung bedürfen und formlose Beschlüsse, wie z.B. Genehmigung eines Fristverlängerungsantrages werden vom Amtsgericht Frankfurt am Main - Innenstadt - direkt an die beteiligten Rechtsanwälte weitergeleitet. Die Weiterleitung erfolgt bei Sozietäten an den zuletzt im Verfahren tätigen Rechtsanwalt (m/w/d) sofern keine Vollmacht für einen anderen Rechtsbeistand vorliegt.

Zukünftig ist geplant, förmliche Zustellungen mittels einem elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) zu versenden.