Gefälschte Gerichtskostenrechnungen

Das Hessische Ministerium der Justiz weist darauf hin, dass seit einiger Zeit an Adressaten sowohl in Hessen als auch in anderen Bundesländern gefälschte Gerichtskostenrechnungen versandt werden, welche vermehrt "Angebote" oder "Bescheide" von unlauteren Anbietern im Zusammenhang mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ausweisen. Angeboten werden u.a. die "Eintragungen" der Daten in ein Register und der "Abruf" von "eingetragenen" Daten. Für die Aufnahme in ein solches Register und für das Recht zum Abruf der Daten wird - auch unter missbräuchlicher Verwendung einer real existierenden Website - die Zahlung einer Gebühr gefordert und insoweit der Gesamteindruck einer Rechnung erweckt.

Auf der Homepage der ordentlichen Gerichte wurde aus diesem Grund der Warnhinweis aufgenommen; dort wird nun auch auf die in diesem Zusammenhang auf der Homepage des Bundesanzeigers angebotene Liste der dort bekannten unlauteren Anbieter hingewiesen.