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CoronaImpfV: Priorisierung für Rechtsanwälte - Arbeitgeberbescheinigung
Wir weisen darauf hin, dass die im Impfzentrum am Tag der Impfung vorzulegende Bescheinigung am 28.04.2021 aktualisiert wurde. Diese kann von der Kanzlei oder dem Arbeitgeber für den Berufsträger und das Kanzleipersonal ausgestellt werden. Bei der Einzelkanzlei kann eine Selbstbestätigung vorgelegt werden. In diesem Fall ist der Nachweis über die Tätigkeit zusätzlich durch den Anwaltsausweis oder eine Zulassungsbescheinigung zu führen.
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