Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt - automatisiertes Mahnverfahren

Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg, das auch als Koordinierungsstelle für das automatisierte Mahnverfahren fungiert, weist darauf hin, dass der Online-Mahnantrag derzeit auf die Änderungen durch das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vorbereitet werde. Die entscheidende Änderung, die im automatisierten Mahnverfahren abgebildet werden muss, ist die Möglichkeit, künftig auch im Mahnverfahren niedrigere Gebühren als die gesetzliche Vergütung nach dem RVG zu vereinbaren oder sogar ganz auf die Vergütung zu ver­zichten. Die Änderung wird am 01.10.2021 in Kraft treten. Zu diesem Stichtag werden auch die entspre­chenden Angaben im Online-Mahnantrag abgefragt werden.

Im Rahmen der Umstellung des Online-Mahnantrags ergeben sich auch wesentliche Änderungen an der Schnittstelle für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die zur Erstellung eines nur maschinell lesbaren Datenformats eine Branchensoftware oder eine selbstprogrammierte Schnittstelle nutzen. Die bisherige Schnittstelle reicht nicht aus, die neuen Wahlmöglichkeiten abzubilden. Da ab dem 01.10.2021 die An­tragsdaten im neuen Format angeliefert werden müssen und Daten im bisherigen Datenformat zu feh­lerhaften Ergebnissen führen können, muss ab dem 01.10.2021 die Software über die neue Schnittstelle genutzt werden.

Die Koordinierungsstelle für das automatisierte Mahnverfahren hat – soweit bekannt – die Hersteller von Kanzleisoftware-Programmen bereits informiert. Sie empfiehlt aber dringend, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer von Kanzleisoftware mit den Herstellern ihrer Produkte in Verbindung setzen, um die Aktua­lisierung der verwendeten Software abzustimmen.

Nutzerinnen und Nutzer von selbstprogrammierter Software können die Änderungen unter poststelle@jum.bwl.de erfragen.

Wir empfehlen, sich mit den Herstellern der jeweiligen Kanzleisoftware-Produkte rechtzeitig in Verbindung zu setzen.