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BeA - Nachweis des Zugangs elektronischer Dokumente bei Gerichten
Wir weisen auf die ausführliche Stellungnahme der BRAK vom 06.10.2021 zum Nachweis des Zugangs elektronischer Dokumente bei Gerichten hin. Nachdem aus der Anwaltschaft verschiedene Bedenken im Hinblick auf die Sicherheit geäußert wurden, weist die BRAK darauf hin, dass das beA-System alle notwendigen Nachweise liefert, die Gesetz und Rechtsprechung fordern.
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