Information zur Nutzung des sicheren Übermittlungswegs durch Berufsausübungsgesellschaften

Wir weisen hin auf die gemeinsame Information von BRAK und DAV vom 28.09.2022 zur Nutzung des sichereren Übermittlungwegs durch Berufsausübungsgesellschaften. Die Empfehlung geht dahin, dass Schriftsätze qualifiziert elektronisch signiert werden sollten. Weitere Informationen finden Sie hier.