Frauen in Führungspositionen

Im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2015 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 30. April 2015) ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verkündet worden. Art. 5 Nr. 2 und 3 sowie die Art. 11, 13 und 14 treten am 01.01.2016 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung und damit am 01.05.2015 in Kraft. 

Gleichzeitig treten das Bundesgremienbesetzungsgesetz vom 24.06.1994 (BGBl. I, S. 1406, 1413) und das Bundesgleichstellungsgesetz vom 30.11.2001 (BGBl. I, S. 3234), das zuletzt durch Art. 15 Abs. 54 des Gesetzes vom 05.02.2009 (BGBl. I, S. 160) geändert worden ist, außer Kraft.