Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte

Der Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte war am 09. Februar 2015 Thema einer außerordentlichen Vorstandssitzung der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Der Vorstand hält die Zielrichtung des Vorschlags insbesondere im Hinblick auf die Einheit des anwaltlichen Berufsstandes für richtig und hat insoweit einstimmig beschlossen, das Eckpunktepapier (Eckpunkte_Syndikusanwaelte _Feb2015.pdf) und seine Umsetzung in eine gesetzliche Regelung nachdrücklich zu unterstützen.


Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Die Geschäftsführung