Anwaltskammer zeichnet Ehrenamtliche aus

Engagement für Berufsausbildung, Fachanwälte und Anwaltsgerichte

20 ehrenamtlich Tätige, die sich für die Belange der Anwaltschaft engagieren, hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ausgezeichnet. Der „4. Tag des Ehrenamts“ fand am Dienstagabend auf dem Campus Westend der Goethe-Universität statt. Kammerpräsident Dr. Michael Griem sprach den Ehrenamtlern seinen Dank aus und unterstrich: „Wir möchten, dass Menschen, die im Berufsleben stehen, ihre Erfahrungen einbringen.“ Das sei zudem kostengünstiger, als wenn der Staat diese Aufgaben selbst wahrnehme. 

Die Auszeichnung ging ausschließlich an Personen, die schon mehr als 20 Jahre lang freiwillig und unentgeltlich dabei sind. Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Angersbach aus Offenbach am Main wirkt sogar schon seit über 40 Jahren mit. Ehrennadeln und Buchpräsente gingen an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die an den beiden hessischen Anwaltsgerichten bzw. am Hessischen Anwaltsgerichtshof über die Einhaltung des Berufsrechts wachen. Ferner an Anwälte, die an Prüfungen zur Verleihung eines Fachanwaltstitels mitwirken, sowie an Kanzleimitarbeiter, die im dualen System federführend an der Berufsausbildung der Rechtsanwalts-/Notarfachangestellten mitwirken. In dieser Gruppe erhielten u.a. eine Bürovorsteherin und eine Rechtsfachwirtin eine Auszeichnung. 

Der Staatssekretär im hessischen Justizministerium, Thomas Metz, hob in seiner Ansprache die Bedeutung des Ehrenamts hervor. 42% der Bürger dieses Bundeslandes seien auf diese Weise aktiv. Die Landesregierung unterstütze Überlegungen im Landtag, das Ehrenamt als Staatsziel in der Landesverfassung zu verankern (Artikel 25 sieht bisher eine „Pflicht zur Übernahme von Ehrenämtern“ vor). 

Stellvertretend für die 20 Geehrten hob Prof. Dr. Jürgen Taschke, Präsident des Hessischen Anwaltsgerichtshofs, den Wandel der Verhältnisse seit seinem Amtsantritt im Jahr 1996 hervor. In den siebziger Jahren hätten noch manche Strafverteidiger von RAF-Terroristen durch die Anwaltsgerichte vor einer staatlichen Verfolgung geschützt werden müssen. Nicht ohne Stolz bedanke er sich dafür, dass er bereits solange als ehrenamtlicher Richter an diesem Schutz mitwirken dürfe.  

Die Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, der alle im Kammerbezirk ansässigen Anwälte angehören. Die Kammer ist unter anderem zuständig für die Zulassung von Anwälten und die Zertifizierung von Fachanwälten. Der Kammerbezirk reicht von Wiesbaden im Westen bis zur bayerischen Landesgrenze im Osten, von der südlichen Landesgrenze im Süden bis zur Region Gießen im Norden. Mit über 18.500 Rechtsanwälten ist die Kammer die – nach München – zweitgrößte Deutschlands.