Achtung: keine Sonderzeichen/Umlaute in Dateinamen beim Versand über beA!
Die BRAK hatte bereits in ihrem Newsletter 9/2017 darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Sonderzeichen/Umlauten in Dateinamen zu Problemen bei der Verarbeitung auf den Servern der Justizverwaltung führen kann. Der Bundesfinanzhof musste sich insoweit mit einem Wiedereinsetzungsantrag befassen (Beschluss vom 05.06.2019, IX B 121/18). Im Ergebnis wurde Wiedereinsetzung gewährt, da das Fristversäumnis aus Sicht des BFH unverschuldet war. Die Nachricht wurde rechtzeitig versandt und auch als erfolgreich versandt angezeigt, obwohl sie auf dem justizinternen Server angehalten und in einen Bereich für Nachrichten mit unzulässigen Dateibezeichnungen verschoben und nicht an den BFH weitergeleitet wurde.