Erfüllungsaufwandsermittlung Transparenzregistergesetz / Geldwäschegesetz
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat den Regionalkammern eine Anfrage des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zukommen lassen. Das Statistische Bundesamt beschäftigt sich im konkreten Fall mit dem Aufwand der Vorschriften durch die Einhaltung der allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 10 Geldwäschegesetz (GwG) und speziell den Änderungen durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz, welches zum 01.08.2021 in Kraft getreten ist. Änderungen des Erfüllungsaufwands wurden vor Inkraftreten des Gesetzes vor allem in Bezug auf die Umstellung des Transparenzregisters zu einem Vollregister erwartet.
Um einen Einblick in die Praxis dieser Sorgfaltspflichten zu bekommen, wird die Unterstützung unserer Mitglieder benötigt, die im Arbeitsalltag von diesen Bestimmungen betroffen sind.
Den Onlinefragebogen finden Sie hier
Die Teilnahme an der Befragung wird ca. 10 Minuten dauern und sie wird bis zum 12.07.2024 möglich sein.
Bei Rückfragen oder weiteren Anmerkungen, für die es im Fragebogen keine passende Platzierung gibt, melden Sie sich gerne bei (Christiane.Diederichs@destatis.de, Tel. 0611 75-4892; Kathrin.Ketzer@destatis.de, Tel. 0611 75-4616 oder Laura.Thornton@destatis.de, Tel. 0611 75-2461).