Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte

21.12.2015

Am 18.12.2015 hat der Deutsche Bundesrat dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte seine Zustimmung erteilt. Damit bedarf es jetzt zum Inkrafttreten dieses Gesetzgebungsvorhabens lediglich noch der Unterschrift des Bundespräsidenten und einer Verkündung.

Das Gesetz wird am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten; mithin frühestens am 01.01.2016 und spätestens am 01.02.2016.